Gesonderte Workshopteilnahme-Bedingungen Für Mykonos 2025

§1 Veranstalter

Beim Foto-Event vom 06.05.-12.05.2025 bzw. vom 13.05.-17.05.2025 auf Mykonos, Griechenland distanziert sich Sacha Leyendecker, nachfolgend SL genannt, ausdrücklich davon, als Reiseveranstalter aufzutreten oder angesehen zu werden. SL hilft bei der fachlichen Durchführung des Events und Abwicklung der Anmeldungen. 

Alle erforderlichen Aufwendungen um am Event teilzunehmen, werden durch den Teilnehmer selbst erbracht. 

§ 2 Anmeldung | Absage

1. Eine Anmeldung zum Event hat ausschließlich schriftlich über das Formular zum Event unter www.sacha-leyendecker.com zu erfolgen. 50% des Teilnahmepreises ist als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung hat bis zum 01.02.2025 zu erfolgen. Bei Anmeldungen nach dem 01.02.2025 ist der gesamte Teilnehmerpreis sofort fällig. 

2. Bei Absage des Events durch den Teilnehmer - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung oder des Teilnahmepreises. SL wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

§3 Haftung | Gefahren | Versicherungen

Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt sowie naturbedingten Ausfall von Event-Teilleistungen. Ebenfalls haftet der Veranstalter nicht für Handlungen der Models oder Teilnehmer. 

Der Teilnehmer nimmt am Event auf eigenes Risiko und Gefahr teil. Insbesondere das Risiko der An- & Abreise im Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln, Unfälle, Umbuchungen, Verspätungen, oder sonstige Risiken in Verbindung mit der An- & Abreise trägt der Teilnehmer selbst. Eine Preisminderung, insbesondere durch Verspätung des Teilnehmers ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Unfälle von Personen oder Beschädigungen am technischen Fotoequipment, die während des Aufenthalts entstehen. 

SL rät unbedingt zum Abschluss einer Auslandskranken-, Reiserücktrittskosten, Unfall- sowie Fotoequipmentversicherung für den Zeitraum des Shootingevents sowie der An- & Abreise.

§4 Mängel | Beanstandungen

1. Tritt ein Mangel an einer beworbenen oder vertraglich vereinbarten Leistung ein, so ist diese seitens des Teilnehmers beim Eventveranstalter sofort zu beanstanden, damit dieser bei berechtigtem Mangel sofortige Abhilfe schaffen kann. Zeigt ein Teilnehmer den Mangel erst später an, erlischt jeglicher Anspruch auf Eventpreisminderung oder Schadenersatz.

2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Neuwied, Deutschland.

Stand: Oktober 2024